Re:USt-Pflicht bei Gesellschafter-Geschäftsführern

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#68020
Roland
Teilnehmer

Hallo Susi!

Entscheidende Textstelle aus den USt-Richtlinien RZ 184:

Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GesmbH ist als selbständig und somit als Unternehmer anzusehen, wenn aufgrund der Höhe seines Geschäftsanteils (50% oder mehr) oder aufgrund gesellschaftsrechtlicher Sonderbestimmungen (Sperrminorität) Gesellschafterbeschlüsse gegen seinen Willen nicht zustande kommen können (siehe zB VwGH 9.12.1980, 1666/79, 2223/79, 2224/79, und VwGH 18.9.1996, 96/15/0121). Aus
Gründen der Verwaltungsvereinfachung kann jedoch auch ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH wie ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft, somit als Nichtunternehmer, behandelt werden, sofern die GesmbH – bei Nichtanwendung der Vereinfachungsregelung – hinsichtlich der Geschäftsführerentgelte zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt wäre. Der letzte Halbsatz gilt ab 1. Jänner 2007.

Anmerkung: Neu ist die Einschränkung im letzten Halbsatz des vorletzten Satzes (sofern die GesmbH …). Dadurch sollen systemwidrige Steuervorteile bei Geschäftsführungen für unecht befreite Gesellschaften (z. B. Versicherungsvermittlungs-GmbH) vermieden werden.

Schöne Grüße