Re:Urlaubsvorgriff im BUAG

#66929
Grafeneder
Teilnehmer

Hallo Gabi!

Alle Arbeitnehmer, die dem BUAG unterliegen, müssen einmal 47 Wochen (=Anwartschaftswochen) erwerben um einen kompletten Urlaubsanspruch von 5 bzw. 6 Wochen zu erlangen. Ab der 27. Anwartschaftswoche kann aber bereits ein aliquoter Urlaub (=13 Tage bei einem Urlaubsanspruch von 5 Wochen) zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer vereinbart werden.
Da aber die nötigen Anwartschaftswochen nicht bei ein und demselben Dienstgeber erworben werden müssen, kann es daher sein, dass der Arbeitnehmer die erforderlichen Wochen schon bei einer anderen Firma erreicht hat. Am besten siehst du in der Zuschlagsverrechnungsliste (=monatliche Information der Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungskasse – BUAK) nach, ob bereits Urlaubsansprüche vorliegen. Sollter der Arbeitnehmer auf dieser Liste noch nicht aufscheinen, dann kannst du den offenen Urlaubsstand von der BUAK erfragen (Adresse und Telefonnummer unter: http://www.buak.at).
Hat nun der Arbeitnehmer die nötigen Wochen noch nicht erreicht, dann besteht leider keine Möglichkeit bezahlten Urlaub zu konsumieren. 😥 (Ev. diese Zeit durch Zeitausgleich überbrücken).

LG
Grafeneder