Re:Urlaubsersatzleistung

#68077
Martin
Teilnehmer

Liebe Andrea!

Wenn der Dienstnehmer den Urlaub in ganzen Tagen konsumiert, ist dieser aufzurunden.

Bei Auszahlung gibt es (ASG Wien 20.8.2002, 13CGga/105/02h)zwei Rechtsmeinungen kfm. runden oder genau auszahlen.

Dreh´ den Spieß um: Die Arbeiterkammer soll Dir sagen warum man aufrunden soll. 😉