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28. März 2007 um 14:26 Uhr
#68077
Martin
Teilnehmer
Liebe Andrea!
Wenn der Dienstnehmer den Urlaub in ganzen Tagen konsumiert, ist dieser aufzurunden.
Bei Auszahlung gibt es (ASG Wien 20.8.2002, 13CGga/105/02h)zwei Rechtsmeinungen kfm. runden oder genau auszahlen.
Dreh´ den Spieß um: Die Arbeiterkammer soll Dir sagen warum man aufrunden soll. 😉