Re:Urlaubsanspruch Teilzeit

#68474
Martin
Teilnehmer

Hallo Dani!

Wenn die Urlaubstage mit „Komma“ gerechnet werden ist das in Ordnung.
Der Urlaubsanspruch bleibt bei 5 Wochen. D.h. Du mußt umrechnen.
Am besten vor Umstieg von Arbeits- auf Werktage umrechnen, und dann wieder auf die neuen Arbeitstage zurück rechnen.

Achte auf eventuelle Sonderberechnungen bei UZ und WR in Deinem Kollektivvertrag.

Die AK hat eine Broschüre zu Teilzeitarbeit aufgelegt, welche spätestens am 1.1.2008 (Mehrarbeitszuschlag) überholt ist.
http://www.arbeiterkammer.com/pictures/d49/Teilzeitarbeit_Jaenner2007.pdf