Re:Urlaubsanspruch

#67324
Martin
Teilnehmer

Servus!

Wenn der Urlaubsanspruch pro Jahr 38,5 Wochenstunden x 5 beträgt,
würde ich bei die tatsächlichen 43,5 Stunden vom Urlaubsanspruch abziehen.
Denn so stellst Du diesen Dienstnehmer nicht besser oder schlechter gegenüber den anderen DN, welche zu diesem Zeitpunkt arbeiten.

Ein Problem hast Du mit dem Urlaubsgesetz, welches 5 Wochen Urlaub vorschreibt.
Die Lösung wäre, dem DN einen Mix zu bewilligen, welcher in Summe 25 Arbeitstage pro Jahr ergibt.

Grüsse
Martin