Re:Urlaub Bauarbeiter BUAK

#68814
Grafeneder
Teilnehmer

Hallo Klaus und SchwarzSab

Die Arbeitszeiteinteilung lange/kurze Woche wirft in Verbindung mit einem tageweisen Urlaub in der Tat Fragen auf, die auch seitens der BUAK verschieden beantwortet werden.

Dazu einige Hinweise:

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer die dem BUAG unterliegen fünf bzw. nach Erreichen von 1150 Anwartschaftswochen sechs Wochen Urlaub. Daran ändert auch die Verteilung der Normalarbeitszeit auf eine lange Woche (5 Tage) und eine kurze Woche (4 Tage) nichts. Es gelten für beide Woche je fünf Urlaubstage als gehalten.
Würde ein Arbeitnehmer nämlich nur in kurzen Wochen in Urlaub gehen und der freie Freitag nicht als Urlaubstag gewertet werden, dann hätte dieser Arbeiter trotz fünf Wochen Urlaub nur 20 Urlaubstage (5 Wochen x 4 Tage) verbraucht.
Daher sollte der Arbeitgeber bei der Urlaubsvereinbarung mit dem Arbeitnehmer auch bei tageweiser Haltung darauf achten, dass auch fünf freie Freitage (bei fünwöchigem Urlaubsanspruch) bei der Konsumation miteingeschlossen sind.

Schöne Grüße

Rudolf Grafeneder