Startseite › Foren › Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. › Resturlaubsverrechnung von 4- auf 5-Tage-Woche › Re:Urlaub
8. Februar 2008 um 22:49 Uhr
#68994
Teilnehmer
Hallo Kerstin!
Gesetzlich ist leider nichts definiert.
Auch eine definitve Judikatur kenne ich dazu nicht.
Es handelt sich dabei aber um eine allgemein gültige Rechtsansicht, die von führenden PV-Experten vertreten wird.
Wenn du den „Ortner“ hast, ist das sicher eine „herzeigbare“ Argumentation.
LG