Startseite › Foren › Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. › 6 Wochen Urlaub › Re:Urlaub
23. März 2006 um 22:08 Uhr
#66642
Roland
Teilnehmer
Hallo Viktoria + tomtom!
Vielleicht darf ich noch eine kleine Ergänzung zur Antwort von tomtom nachschicken.
Die ersten beiden Anrechnungsbestimmungen (Vordienstgeber bzw. Selbständigkeit und Schulzeiten über der allgemeinen Schulpflicht) werden im gemeinsamen Höchstausmaß von 7 Jahren angerechnet.
Plus den 5 Jahren max. für abgeschl. Hochschulstudium ergeben dann die 12 Jahre.
LG