Re:Urlaub

#66642
Roland
Teilnehmer

Hallo Viktoria + tomtom!

Vielleicht darf ich noch eine kleine Ergänzung zur Antwort von tomtom nachschicken.

Die ersten beiden Anrechnungsbestimmungen (Vordienstgeber bzw. Selbständigkeit und Schulzeiten über der allgemeinen Schulpflicht) werden im gemeinsamen Höchstausmaß von 7 Jahren angerechnet.
Plus den 5 Jahren max. für abgeschl. Hochschulstudium ergeben dann die 12 Jahre.

LG