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12. Februar 2008 um 17:51 Uhr
#69006
Teilnehmer
Hallo Birgit!
Ich sehe das analog zu Krankenstand und Urlaub: Zu bewerten als ob der DN gearbeitet hätte und die theoretischen Stunden dieses Tages zu nehmen.
Nur wenn die vereinbarte Arbeitzeit nicht feststeht, könnte für die Auszahlung die Fixzeit plus ein Schnitt genommen werden.
lg
Martin