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15. Juni 2007 um 21:19 Uhr
#68320
Teilnehmer
Hallo Rawuzl!
Überstunden gehören definitiv NICHT in die Sonderzahlungen einbezogen, auch wenn es sich dabei um eine Überstundenpauschale handelt.
Siehe Fußnote 2 im Original-KV auf Seite 39 (Kopie davon gleich folgend)!
Überstundenpauschale, laufende Überstunden,
Prämien, Provisionen, Zulagen und Zuschläge zählen
im Regelfall nicht zum Gehalt; Mehrstunden von
Teilzeitbeschäftigten sind bei der Berechnung der
Sonderzahlungen jedoch zu berücksichtigen.
Liebe Grüße und schönes Wochenende!