Re:Überstunden in Sonderzahlungen Handelsangestellte

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#68320
Roland
Teilnehmer

Hallo Rawuzl!

Überstunden gehören definitiv NICHT in die Sonderzahlungen einbezogen, auch wenn es sich dabei um eine Überstundenpauschale handelt.

Siehe Fußnote 2 im Original-KV auf Seite 39 (Kopie davon gleich folgend)!

Überstundenpauschale, laufende Überstunden,
Prämien, Provisionen, Zulagen und Zuschläge zählen
im Regelfall nicht zum Gehalt; Mehrstunden von
Teilzeitbeschäftigten sind bei der Berechnung der
Sonderzahlungen jedoch zu berücksichtigen.

Liebe Grüße und schönes Wochenende!