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11. Dezember 2007 um 21:34 Uhr
#68798
Teilnehmer
S.g. Fr. Gruber
Die Berechnung der Höhe des Urlaubsentgeltes wird von der BUAK aufgrund einer Formel (ausschlaggebend ist der KV-Lohn) durchgeführt. Überstunden werden bei dieser speziellen Berechnungsart nicht miteinbezogen. Sie brauchen daher nur die Höhe, die sie von der BUAK mitgeteilt bekommen zur Auszahlung heranziehen.
Schöne Grüße
Rudolf Grafeneder