Re:Teilzeitkräfte

#67865
Ulli
Mitglied

Hallo Roland!

Die exakte Arbeitszeit der beiden Teilzeitkräfte ist wie folgt:

1. TZK:
Montag von 7:30 bis 12:15 und von 12:45 bis 17:00 Uhr = 9 Stunden
Dienstag von 7:30 bis 12:15 und von 12:45 bis 17:00 Uhr = 9 Stunden
Mittwoch von 7:30 bis 12:15 Uhr = 4,75 Stunden

2. TZK:
Mittwoch von 12:45 bis 17:00 Uhr = 4,25 Stunden
Donnerstag von 7:30 bis 12:15 und von 12:45 bis 17:00 Uhr = 9 Stunden
Freitag von 7:30 bis 12:15 und von 12:45 bis 157:00 Uhr = 7 Stunden

Einmal im Monat arbeitet die 2. TZK am Mittwoch den ganzen Tag, sprich 9 Stunden (da TZK 2 ansonsten weniger Stunden wie TZK 1 hätte).

Das mit dem Lohnausfallsprinzip beim Urlaubsentgelt und Krankenentgelt ist mir klar. Fällt ein Feiertag an, gehe ich dann richtig der Annahme, dass nur diejenige TZK Feiertagsentgelt erhält, die auch an diesem Tag gearbeitet hätte?

Vielen Dank für deine Hilfe!

Schöne Grüße,
Ulli