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Hallo Ulli!
Es wäre sehr hilfreich, wenn du die exakte Arbeitszeit der beiden Teilzeitbeschäftigten ins Forum stellst, denn sonst können falsche Antworten die Folge sein.
Grundsätzlich gilt aber: Die Berechnung des Urlaubsentgelts, Feiertagsentgelts und Krankenentgelts richtet sich nach dem Lohnausfallsprinzip, d.h. der AN erhält jenes Entgelt, welches er bei Arbeitsleistung an diesen Tagen erhalten hätte; d.h. wenn es ein 9-Stunden-Tag ist, erhält er auch (z.B. bei Urlaub) 9 Stunden bezahlt!. Urlaubstag darf natürlich nur einer abgezogen werden (dafür haben sie ja auch bei 3 AT pro Woche nur 15 AT Urlaub pro Jahr).
Was mich bei dieser Frage auch noch beschäftigt: Warum werden die beiden nach Stunden bezahlt, müßten doch eigentlich angestellt sein, oder? ❓
Schöne Grüße