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2. Februar 2008 um 22:57 Uhr
#68969
Teilnehmer
Hallo cyrus!
Das kann man durchaus so handhaben.
Die 1,5 Stunden zuschlagsfrei gelten aber nur, wenn die kollektivvertragliche Mehrarbeit (z.B. 38,5 – 40 Stunden) zuschlagsfrei ist.
Es wäre aber möglich, den 3monatigen Zeitraum für den „Nachfrist-Zeitausgleich“ auszunützen. Da könnte sich ev. ein „günstigeres“ Ergebnis für den DG ergeben.
Weiters rege ich auch an, dass die vertragliche Normalarbeitszeit für diesen MA angehoben wird, wenn er/sie immer mindestens 15 Mehrstunden leistet.
Das kommt im Laufe der Zeit doch erheblich billiger!
LG