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19. November 2007 um 21:18 Uhr
#68745
Roland
Teilnehmer
Hallo R. Rauch!
Ja, da lohngestaltende Vorschrift (= KV) vorhanden.
Momentan (2007) zur Gänze nicht steuerbar gem. § 26 Z.4, ab 2008 nicht steuerbar gem. § 26 Z4. nur mehr laut Legaldefinition, bei Überschreitung steuerfrei gem. § 3/(1) Z.16b.
Zusatz: Der DN kann für die ersten 5 oder 15 Tage oder 6 Monate (je nach Fall laut Legaldefintion) „Differenz“-Werbungskosten von € 1,40 pro Tag geltend machen.
LG