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5. Dezember 2006 um 6:03 Uhr
#67785
Roland
Teilnehmer
Hallo grasy!
Das ist korrekt.
Die ersten zum Beispiel 5 Tage (bei durchgehender Beschäftigung – neuer Mittlepunkt der Tätigkeit wie bei den echten DN) sind sv-frei, Lohnsteuer wird sowieso nicht einbehalten, der freie DN muss aber die Taggelder als Einnahmen in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ausweisen, kann aber gleichzeitig für diese ersten 5 Tage Betriebsausgaben ansetzen (= steuerliches Nullsummenspiel).
Schöne Grüße