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7. April 2006 um 21:44 Uhr
#66668
Roland
Teilnehmer
Hallo Viktoria!
Lt. Ang.Gesetz bzw. EFZG bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts für die gesetzliche Dauer bestehen, wenngleich das Dienstverhältnis früher endet.
Lt. OLG Wien zählen auch die anteiligen Soderzahlungen zum Entgelt (OLG Wien 16.6.1994, 32 Ra 41/94).
(Entnommen aus Ortner: PV in der Praxis 2005, Seite 828)
LG