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17. Februar 2007 um 15:52 Uhr
#67966
Roland
Teilnehmer
Hallo Conny!
Na ja, wenn der DG gerne seine SV-Beiträge (und DB, DZ, Komm.St.) tragen will….
Ich würde es so wie du sehen, SV lfd. und LST Sonst. Bezug gem. § 67/(1) und (2) EStG, also wie eine Einmalprämie.
Welches Argument hat der Wirtschaftsprüfer?
Eine Frage habe ich auch noch: Sind die Dienstverhältnisse noch aktiv oder bereits beendet?
Liebe Grüße und schönes Wochenende