Re:Steurfreie Nacht-ÜZ

#67627
Roland
Teilnehmer

Hallo tomtom,

ich hatte während meiner aktiven Zeit denselben „Streit“ mit meiner Kollegin. Wir haben das Problem damals folgendermaßen gelöst:
§ 68/(6) EStG spricht von zusammenhängende ARBEITSZEITEN von mindestens 3 Stunden, die auf Grund betrieblicher Erfordernisse zwischen 19 Uhr und 7 Uhr erbracht werden müssen.

Daher haben wir bei einer Konstellation, wie du sie beschrieben hast, die ÜZ steuerfrei gestellt; ich bin eigentlich überzeugt davon, dass diese Auslegung haltbar ist.

Liebe Grüße