Re:Sozialplanzahlungen

#66742
Roland
Teilnehmer

Hallo Andrea!

1. SV: Bezüge, die bei oder nach Beendigung des DV im Rahmen von Sozialplänen als Folge von Betriebsänderungen anfallen, unterliegen nicht der Beitragspflicht zur SV.

2. LSt: Wir befinden uns im § 67 Abs. 8 lit. f
Am besten lest du dir dazu die LSt-RL RZ 1114a – 1114e durch. Da müsstest du eigentlich die Lösung für dein Anliegen finden.

Liebe Grüße