Start › Foren › Personen mit besonderer Behandlung › Lehrling – Schwangerschaft › Re:Schwangerschaft Lehrling
9. Oktober 2006 um 13:06 Uhr
#67477
Teilnehmer
Hallo Viktoria!
Bis im August des Vorjahres hätten wir wohl noch alle gesagt:
Ja die Kündigung ist möglich, weil ja noch Probezeit.
Seit damals hat jedoch die Betroffene die Möglichkeit, diese Kündigung anzufechten, da sie im Endeffekt eine Diskriminierung (Motiv = Schwangerschaft) darstellt. Also müßtet ihr euch schon sehr gute (andere) Gründe überlegen, wenn ihr die DN ‚loswerden‘ wollt.
LG
