Re:Schutzfrist

#66808
a.wolfrum
Teilnehmer

Danke.
Ich verlasse mich auf die 16 Wochen und warte eine Meldung entweder von der DN oder von der WGKK ab.
Aber die Schutzfrist beginnt am Tag der Entbindung; der Tag der Entbindung wird eingerechnet. Da diesmal die Sachbearbeiterin direkt bei der Versicherungsnummer der Angestellten nachgesehen hat und die WGKK bereits die Information über die Entbindung hat, muss ich mich darauf verlassen – und den 4. 5. nicht mehr bezahlen.