Startseite › Foren › Laufender Bezug › Schnitte FE, UE, Krankenstand › Re:Schnittberechnung
27. November 2006 um 22:51 Uhr
#67752
Roland
Teilnehmer
Hallo Ruth!
ME gehört die Schnittberechnung immer dann gemacht, wenn z.B. Überstunden regelmäßig geleistet wurden, daher auch schon im 1. Monat;
wenn z.B. das DV im ersten Monat 3 Wochen gedauert hat und dabei in 2 Wochen Überstunden angefallen sind, sind diese bereits regelmäßig.
Schöne Grüße