Re:Schadensvergütung PKW

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#68134
brigitte
Teilnehmer

Hallo Roland,

danke für deine Info. Habe von der GKK genau die gleiche Auskunft bekommen, dass der § 49/3 Zi 1-26 nur für „echte Dienstnehmer“ und nicht für freie DN Anwendung findet, daher SV-pflicht. Der Betrag kann aber als Werbungskosten wieder geltend gemacht werden.

Schöne Grüsse aus Linz
Brigitte