Re:Schadensvergütung freier DN

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#68130
Roland
Teilnehmer

Hallo Brigitte!

Hatte gestern Abend ein Treffen mit einem Spitzenvertreter der OÖ. GKK.
Lustigerweise haben die eine Anfrage über einen ganz ähnlichen Fall hereinbekommen.

Wir haben dann darüber diskutiert und folgendes festgestellt (dazu muss ich aber sagen, dass man jetzt alle Details deines Falles kennen müsste, um eine qualifizierte Antwort erstellen zu können, betrachte meine Antwort daher nur als Tipp – ev. Anfrage an deine GKK richten):

– wenn es sich um einen „echten DN“ handeln würde, ist die Zahlung des Vollkasko-Selbstbehalts ein lohnsteuerlicher Sachbezug, jedoch im Gegenzug Werbungskosten (wenn der DN hoffentlich nicht alkoholisiert war oder grob fahrlässig). SV-rechtlich könnte ich mir vorstellen, dass ich dieses Zahlung gem. § 49/(3) Z 1 ASVG beitragsfrei abrechnen kann (als „Auslagenersatz“).

– jetzt handelt es sich hierbei aber um einen freien DN; steuerlich haben wir im Prinzip dasselbe: Betriebseinnahme beim freien DN (dafür kann er die Kosten ja auch als Betriebsausgabe geltend machen) und SV-RECHTLICH LEIDER PFLICHTIG, WEIL DER AUSLAGENERSATZ NUR FÜR ECHTE DN GILT.
Vergleiche dazu vielleicht den letzten Satz im selbigen §, der auch freie DN (jedoch NUR bezüglich Reisekostenvergütungen) extra mit hineinnimmt.

Wie gesagt, ist jetzt nur eine Meinung (die hoffentlich richtig ist), wünsche dir ein schönes Wochenende und liebe Grüße