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3. August 2007 um 10:14 Uhr
#68453
Martin
Teilnehmer
Hallo!
Ich habe einmal die Lohn- und Lohnnebenkosten, den entstandenen Urlaubsanspruch und die anteiligen Sonderzahlunen für einen Krankenstand nach fremdverschuldetem Verkehrsunfall berechnet. Dies hat mein Klient auch vom Verursacher ersetzt bekommen.
Das anteilige (theoretische) Geld für Abfertigung und Jubiläum haben wir nicht gefordert. 😉