Re:SB PKW

#68056
Roland
Teilnehmer

Hallo Susanne!

Wenn es sich um einen GF handelt, der über 25% Beteiligung hält, würde ich das so nicht akzeptieren – besser man setzt stattdessen einen 20%igen Privatanteil von den in der GmbH angefallenen Kosten an.
Das ist gewiss ein gravierender Unterschied gegenüber der Methode mit Sachbezug.
Schau dir dazu bitte folgendes VwGH-Erkenntnis an:
VwGH 28.03.2000, 99/14/0302

Das gilt übrigens dann auch für den BMW!!!

Sollte es sich um einen GF ohne Beteiligung oder mit bis max. 25% Anteil handeln, sehe ich keine Chance billiger davon zu kommen als mit dem halben Sachbezug (da ist die Finanz eh großzügig, sie könnte ja auch den vollen SB ansetzen, wenn z.B. keine Fahrtenbuch existiert!).

Schöne Grüße