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19. März 2007 um 22:09 Uhr
#68033
Roland
Teilnehmer
Hallo Gerhard!
Ich würde da ebenfalls mit dem Prüfer streiten, auch wenn das Gastgewerbe jetzt nicht zu meinen „Spezialitäten“ zählt.
Ich habe eine Unterlage, die eindeutig besagt, dass nur dann eine Saisonverlängerung eintritt, wenn noch offene Urlaubstage vorhanden sind (ist ja eigentlich logisch!).
Schöne Grüße