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6. Dezember 2007 um 17:28 Uhr
#68797
Martin
Teilnehmer
Servus!
Aus „Die Lohnsteuer in Frage und Antwort“ 2006, S 134
Bei Vertretern, die ihre berufsbedingten Fahrten von der Wohnung aus antreten, stellt ein fallweiser Besuch des Vertreters am Unternehmenssitz dann keine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dar, wenn er das Unternehmen nur zwecks Ausladens der Muster und Ware oder für andere Nebensächlichkeiten besucht, Innendienst darf er dort nicht verrichtet werden. (VwGH 3.7.1990)