Re:Sachbezug PKW

#68797
Martin
Teilnehmer

Servus!

Aus „Die Lohnsteuer in Frage und Antwort“ 2006, S 134

Bei Vertretern, die ihre berufsbedingten Fahrten von der Wohnung aus antreten, stellt ein fallweiser Besuch des Vertreters am Unternehmenssitz dann keine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dar, wenn er das Unternehmen nur zwecks Ausladens der Muster und Ware oder für andere Nebensächlichkeiten besucht, Innendienst darf er dort nicht verrichtet werden. (VwGH 3.7.1990)