Start › Foren › Sachbezug › SB Parkplatz bei Parkscheinen? › Re:Sachbezug Parkplatz in Kurzparkzone
Hallo!
Ich hatte heute einen ähnlichen Fall:
Pauschalierte Parkometerabgabe in Wien. Da zahlt man für mind. 3 Monate die Parkscheine im voraus um € 254,25 und kann dann in den Kurzparkzonen zwischen 0 und 24 Uhr parken. Genaueres im Link:
http://www.wien.gv.at/amtshelfer/finanzen/abgaben/parkometerabgabe.html
Ein Anruf beim BMF betreffend der LSt-Behandlung ergab folgendes:
Ein Sachbezug wie in den LSt Richtlinien RZL 188 ff ist nicht gegeben. Es ist der tatsächliche Wert zu nehmen.
Lt. BMF ist gleiche Bewertung auch für Parkscheine zu machen wenn der Dienstnehmer am Arbeitsplatz auf DG-Kosten parkt..
Wie die Prüfung der Verwendung zwischen beruflich veranlaßten parken bei Dienstreisen in Wien und dem „privaten“ parken am Arbeitsplatz geschehen soll ist mir unklar. Von einem „Parkbuch“ habe ich noch nicht gehört.
Diese Frage stellt sich auch für Botendienstfahrer, Pizzaflitzer etc. welche tatsächlich die pauschalierte Parkometergebühr überwiegend beruflich nutzen.
Fazit: Werden diese Parkkosten in der Buchhaltung unter „Kfz-Kosten“ geführt und kein Sachbezug angesetzt, wird bei einer Lst-Prüfung kaum eine Frage danach aufkommen. (ohne Gewähr 8))
Grüsse
Martin
