Re:Sachbezüge bei Exekution

#67997
Roland
Teilnehmer

Hallo Doris!

Zu den pfändbaren Einkünften gehören auch die Sachbezüge.
Das bedeutet, dass die Berechnungsgrundlage für die Exekution jener Betrag VOR Abzug des Sachbezuges ist.
Dem Verpflichteten hat dann als Geldbezug (NUR) mindestens die Hälfte des „Allgemeinen Grundbetrages“ zu verbleiben (wenn sich das nicht ausgeht, ist der Pfändungsbetrag zu kürzen).

Ist deswegen so, weil sich ein anderer Verpflichteter, der zum Beispiel keinen Dienstwagen (den er auch privat nutzen darf) hat, ein Auto von seinem „normalen“ Existenzminimum leisten muss.

Schönen Wochenstart und liebe Grüße