Start › Foren › Außerbetriebliche Abrechnung › Arbeitslosenversicherungsbeitrag › Re:Rückforderung AlV
Hallo ihr beiden,
ich hab dazu folgende Info:
Die GKK´s arbeiten an einer unbürokratischen Lösung.
Die soll so aussehen:
AN noch im Dienstverhältnis: Rückforderung soll mit BGN möglich sein, sowohl von DG- als auch DN-Beiträgen. Im Rahmen einer GPLA wird die Rückzahlung der DN-Beiträge auch geprüft (ähnlich wie bei der rückwirkenden SV-Freiheit von Reisekostenerstattungen bei freien DN).
AN nicht mehr im Dienstverhältnis: Rückforderung nur mehr von DG-Beiträgen im Rahmen des BGN möglich. Die Rückforderung des DN-Beitrages muss der ehemalige AN selbst beantragen. Sofern dem auch so sein wird, werde ich als Serviceleistung dies auch den ausgeschiedenen AN mitteilen, evtl. auch mit einem Musterantrag.
Aber wie gesagt ; vom HVST gibt´s noch nix konkretes.
LG
Stefan
