Re:Rückfordern von zuviel bezahlten Entgelt.

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#67511
Martin
Teilnehmer

Hallo Bina!

Da, wie Du richtig schreibst kein gutgläubiger Verbrauch angenommen werden kann, würde ich zivilrechtliche Schritte androhen.
Eine Mahnklage beim Bezirksgericht ist der günstigste Weg wenn Dein eingeschriebener Brief nichts fruchtet.

Grüsse
Martin