Re:RGV

#68029
stevenson
Mitglied

Am besten sind die Frage, die man selbst beantwortet 😆

Ich habe zu meiner Frage folgende Ansicht: die RGV selbst ist also, wie Müller bereits schrieb, ebenfalls eine lohngestaltende Vorschrift. Ein Querverweis der Angestellten auf die RGV ist also, aufgrund es Erkenntnisses des VfGH, nach 31.12.07 nicht mehr zulässig.
Für Bundesbeamte sieht das etwas schwieriger aus: im Gehaltsgesetz gibt es meines Wissens eine eigene Ermächtigung, die die sogenannten Nebengebühren regelt – und die regelt wiederum die RGV. Somit gibt es also in einem Spezialgesetz eine Ermächtigung hier per Verordnungsweg die RGV zu verordnen. Allerdings ist hier von zwei verschiedenen Sachen die Rede: einerseits wird geregelt, was den Bediensteten zusteht (RGV), andererseits wird in §26 EStG behandelt, was steuerfrei zu belassen ist.

Sollte sich daher nichts bis 31.12.07 ändern, so gilt zwar der Ersatzanspruch, wird aber, wenn die Dienstreise über die Legaldefinition gem. § 26 EStG hinausgeht (und das tut es in der RGV), zum Regelsatz besteuert.

Is ein bissl kompliziert, aber ich denke, so ist es, oder? *fragend schau*

Liebe Grüße
Stefan