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5. Februar 2008 um 20:29 Uhr
#68984
Teilnehmer
Hallo Kerstin!
Die Berechnung ist jedenfalls korrekt.
Bei der Rundung gibt es in diesem Sinne keine gesetzliche Vorgabe, nur Anhaltspunkte aus anderen Gesetzen und die sprechen von einer Aufrundung auf volle Tage (sofern der Urlaub konsumiert wird).
Verwaltet kann der Urlaub m.E. auch mit 11,25 Tagen werden.
LG