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10. Februar 2007 um 23:01 Uhr
#67950
Roland
Teilnehmer
Hallo Marianne!
Bei wesentlich beteiligten GF einer GmbH gehören Reisekostenersätze nicht in die Bemessungsgrundlage für DB/DZ und Komm.St.
Siehe dazu z.B. UFSK, GZ RV/0171-K/02 vom 25.04.2003 (du kannst das in der FINDOK suchen).
Nach meiner Auffassung sind die Reisekostenersätze beim GF als EINNAHME zu erfassen, gleichzeitig kann er sie aber unter den BETRIEBSAUSGABEN (Reisekostenabrechnung!) wieder absetzen.
LG und schönes Wochenende