Re:Reisekosten freie Dienstnehmer

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#67231
Martin
Teilnehmer

Hallo Brigtitte!

Die Reisekosten nur nach Legaldefinition, da freie DN nicht dem KV unterliegen.

Eine arbeitsrechtliche Unklarheit habe ich noch:
Ist der freie DN nach dem „wegrollen“ der SV-pflichtigen Reisekosten nur mehr geringfügig in der Unfallversicherung versichert, wie sieht es mit den anderen Versicherungsleistungen nach ASVG aus? (Kranken- und Pensionsversicherung)
Darf man dem freien Dienstnehmer die SV-pflichtigen Reisekosten „wegrollen“ und als „freie“ Reisekosten auszahlen?
Es könnte ja auch gewollt sein, daß der freie DN SV-pflichtig war. Vielleicht war er in ärztlicher Behandlung. Wie sieht es da mit der Bezahlung der Arztrechnungen aus? Ist die SV-Pflicht ein Bestandteil des Dienstverhältnisses gewesen. (Z.B. höhere Pensionsversicherung)

Da es dazu noch keine Judikatur gibt, bitte ich die anderen Forumteilnehmer um Wortmeldungen.

Grüsse
Martin

P.S. Bin heute Vater einer gesunden Tochter geworden!
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