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24. April 2015 um 8:03 Uhr
#74071
Martin
Teilnehmer
Bei 12telregelung wird nur die gesetzliche Abfertigung abgezogen. (auch Abfertigungszahlungen während der Vordienstjahre. – Falls zutreffend)
Falls Du den Austritt in den Jänner des Folgejahres verschieben kannst, ist die SV-Höchst höher und somit auch die 4-tel und 12-tel.