Re:Re: Zwölftelbegünstigung bei Abfertigung Alt

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#74071
Martin
Teilnehmer

Bei 12telregelung wird nur die gesetzliche Abfertigung abgezogen. (auch Abfertigungszahlungen während der Vordienstjahre. – Falls zutreffend)
Falls Du den Austritt in den Jänner des Folgejahres verschieben kannst, ist die SV-Höchst höher und somit auch die 4-tel und 12-tel.