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31. Oktober 2008 um 8:13 Uhr
#69797
Mitglied
könnte mir nur vorstellen das du mit nachteilen bei einer kündiung deinerseits rechnen musst, wenn du z.b. beim 1. dienstverhältnis viel offenen urlaub hast und dich dein dienstgeber beim 2. dienstverhältnis so behandelt als seist du neu eingetreten.
damit du fair behandelt wirst, sollte dir dein dienstgeber beim 2. dienstverhältnis alles voll anrechnen und dich genau gleich wie beim ersten behandlen.
d.h. gleiche vordienstzeiten für einstufung, urlaub, krankenstand usw. sowie gleichen urlaubsstand offen, dann sollte dir kein nachteil daraus erwachsen,
lg sabine