Re:Re: zuviel Urlaub konsumiert – Urlaubsvorgriff

Startseite Foren Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. zuviel Urlaub konsumiert Re:Re: zuviel Urlaub konsumiert – Urlaubsvorgriff

#70989
Martin
Teilnehmer

hallo!

wenn bei der urlaubsvereinbarung gleichzeitig die rückverrechnung vereinbart wurde, sollte dies möglich sein.
siehe „Vereinbarung eines Urlaubsvorgriffs“ im online Teil PV-Info Heft bei den Arbeitsbehelfen zum downloaden.
D.h. unbezahlter Urlaub, falls bei Austritt die konsumierten Tage noch nicht zustehen.

Falls dies nicht explizit vereinbart wurde = keine Rückverrechnung.