Re:Re: Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld

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#66422
Anonymous
Teilnehmer

Hallo Alexander!

Zuerst recht schönen Dank für deinen Antwort. Ich habe natürlich aber weitere Fragen:
1)Was ist WKP?
2)Wo steht diese Rechnungsmethode drinnen? (Gesetz, Richtlinien, etc.)
3)Unter „die Monate des KBG-Bezuges“ meinst Du die, in 2005 gearbeitete Monate, während sie auch KBG bezogen hat, oder die Monate, in welchen (in 2005) tatsächlich KBG bezogen worden ist, unabhängig davon ob sie gearbeitet hat oder nicht?
4) Dass sie auch noch einen Sachbezug mit 300 EUR hat habe ich zuerst gar nicht gefragt, den SB habe ich einfach als „laufender Bezug“ zum Gehalt dazugerechnet.

(Ich bin seit kurzer Zeit in der PV Branche, mit wenig DN und wenig Erfahrung.)
Danke, und liebe Grüsse
Anna