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25. Februar 2013 um 9:56 Uhr
#73548
Teilnehmer
Liebe KollegInnen!
…. und außerdem wäre das freie DV nicht lohnsteuer- sondern ESt-pflichtig.
Schlicht unmöglich wäre es aber nicht, dass ein „echtes“ DV beendet wird und während der Kündigungsfrist ein „freies“ DV parallel vereinbart wird (AZG kein Problem, da ein freies DV ja nicht dem AZG unterliegt).
Man kann sich aber sehr sicher sein, dass diese Konstellation „etwas schärfer“ vom Prüfer betrachtet werden wird.
LG