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21. Februar 2013 um 21:05 Uhr
#73532
Saldo PV
Mitglied
… und außerdem stellt sich natürlich auch die Frage, ob es vertraglich (mit dem zu beendenden DV) eine Konkurenzklausel oder ein Nebenbeschäftigungsverbot gibt, was ich allerdings bei TZ-Kräften eher für unwahrscheinlich halte, aber was weiß man?
M.bescheidenen M.n. sollte grundsätzlich nichts dagegensprechen (Max. 40 Std. laut AZG), allerdings schließe ich mich auch der Meinung an, dass ein freies DV hier, auf Grund der Infos, nicht wirklich plausibel erscheint.
lg
Helmut