Re:Re: Zuverdienst Familienbeihilfe

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#71951
grasy
Teilnehmer

Hallo Roland!

Habe mittlerweile vom FA erfahren, dass für den Zeitraum Jänner bis August kein Anspruch besteht, da der Sohn in dieser Zeit nicht in Berufsausbildung (Aufbau der Selbständigkeit) gestanden hat. Ab September (Inskription) kann wieder FB bezogen werden, wenn die Einkünfte 09-12/2010 EUR 9000,- nicht übersteigen!

lg Sylvia