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28. Mai 2008 um 6:57 Uhr
#69265
andrea78
Teilnehmer
Hallo!
Also ich habe mal von der WK Sbg. Abt. Gastgewerbe die Auskunft bekommen, dass sobald ein Saisondienstverhältnis mehr als 3 Monate dauert, rechne ich für dieses ein halbes Jahr für die Dienstzeitzulage an. Folglich bei einem Saisonbetrieb Sommer und Winter (Saisondauer über 3 Monate) – Dienstnehmer 6 Saisonen da – dann 3 Jahre für DZZ – + 1,5% auf KV-Lohn…
Liebe Grüße, Andrea