Re:Re: Zusammenlegung der Exekution!

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#70506
Roland
Teilnehmer

Hallo Naty!

Ich habe mich heute mit einer Kollegin getroffen, die viel bessere Kenntnisse in der EO hat als ich.
Sie bestätigt meinen Verdacht, dass die Exekutionsführung so unzulässig ist.
Sie meint sogar, dass sich da „jemand es sich sehr leicht gemacht hat“.
Somit wäre in diesem Fall ev. ein Rekurs angebracht.
Das ist aber dann eine Entscheidung, die ihr selbst treffen müsst.

LG