Re:Re: Zusammenlegung der Exekution!

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#70501
Naddel
Teilnehmer

Hallo,

ich habe mich auch schlau gemacht, die zusammenlegung geht nur so wie du geschrieben hast.
Der Rechtspfleger beim gericht war nicht sehr kooperativ.
Er sagte eben das der Gatte auch dafür haftet.
Irrtum; Folgendermaßen hat es sich zugetragen.
Der Ehegatte muss für den Naturaunterhalt aufkommen, das hat gemeint mit den 1000.-€
Diese muss ich zu dem Einkommen von der Dienstnehmerin dazurechnen.

Eh ganz einfach *Im nachhhinein*

Nur die verdient 589.50€ ich hab dazu nichts gefunden.
Und zwar wie viel Bargeld muss ihr zum Leben überbleiben???
Denn wenn ich diese 1000.- dazurechne kommt ein pfänbarer Betrag von 277,- € heraus.
Mir kommt das bei dem Gehalt viel vor!
Aber diese 1000.-€ müssen ja berücksichtig werden.

Danke
Lg Naty