Re:Re: Zusammenlegung der Exekution!

Startseite Foren Pfändung Zusammenlegung der Exekution! Re:Re: Zusammenlegung der Exekution!

#70489
Roland
Teilnehmer

Hallo Naty!

Nach meiner Auffassung kann eine Zusammenrechnung bei der Pfändung nur dann erfolgen, wenn deine Dienstnehmerin 2 oder mehrere Dienstverhältnisse hat (siehe dazu § 292 EO).
Aber nicht, dass das Einkommen des Gatten mit dem deiner DN zusammengerechnet wird. Denn durch diese Vorgangsweise wird der Pfändungsschutz eigentlich „ausgehebelt“.
Somit, wenn der Gatte auch Schuldner ist, muss dieser nach meiner Auffassung bei seinem Dienstgeber exekutiert werden und es genießen beide Verpflichtete den vollen Pfändungsschutz.
Ich muss allerdings zugeben, dass ich absolut kein „Rechtsprofi“ auf dem Gebiet der EO bin.

Hat das Exekutionsgericht eine Begründung (Paragraph ?) angegeben, warum die beiden Bezüge zusammengezogen werden?
Wenn sich bei Gericht nichts machen lässt –> eventuell die DN zu einem Rechtsexperten der AK schicken.

LG