Re:Re: Zusammenlegung der Exekution!

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#70485
Naddel
Teilnehmer

Hallo,
ja das habe ich shcon gemacht.
Der Rechtspfleger meinte einfaach nur das er ( also der EHemann) jetzt auch dafür haftet.
Und als Bemessungsgrundlage sind eben diese 1000€.
Und ich weiß echt nicht wie ich da weiter vorgehen soll.

Danke
Lg Naty