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14. August 2010 um 9:44 Uhr
#71824
Martin
Teilnehmer
Liebe Antett!
Krankenversicherung: Wenn der Begünstigte der DN ist, dann Vorteil aus dem Dienstverhältnis mit den € 300,-.
Bitte prüfe, falls es sich um ausländische Versicherung handelt, diese auch als Absetzposten vom Finanzamt anerkannt wird.
(Ich denke an dubiose Versicherungen in Steuerparadiesen, die nur zwecks Gewinnminderung abgeschlossen werden…)
Pension: Lässt sich nicht aus der Ferne beurteilen. Es kommt wohl auf den Vertrag an, ob die Zahlunen gänzlich frei nach §26 abgerechnet werden können, oder unter „Zukunftsvorsorge“ oder eben voll pflichtig sind.